Die echte Strauss(en)wirtschaft ( nach dem Gestz) ist ein Lokal, dass einem Weingut angeschlossen ist, keine Gaststättenkonzession benötigt und einige Bestimmungen erfüllen muss. Die Verordnung besagt:
- maximal 40 Sitzplätze (wieviele Gäste sich tatsächlich in der Strausse aufhalten ist unerheblich)
- es darf nur eigener Wein ausschenkt werden und keine anderen alkoholischen Getränke wie Bier etc.
- nur einfach zubereitete Speisen aus überwiegend eigener Herstellung dürfen serviert werden
Als Öffnungszeit sind maximal 16 Wochen im Jahr auf höchstens 2 Perioden (meist Frühjahr und Spätsommer / Herbst ) erlaubt Das Erkennungszeichen für eine Strausswirtschaft ist meist ein geschmückter Besen. Als Bezeichnung werden auch "Straussi", "Besen" (Württemberg) , "Hecke/Heckenwirtschaft" (Franken, Häcker=Winzer), "Rädle oder Rädlewirtschaft" (Bodenseeregion), "Heuriger oder Buschenschank" (Österreich) verwendet. In den oben erwähnten Beschränkungen liegt der besondere Reiz einer Strausswirtschaft. Der Gast bekommt oft noch typisch ortsübliche Gerichte und hauseigene Weine in zünftiger Atmosphäre zu vernünftigen Preisen. Häufig kann direkt mit dem Winzer ein "Schwatz" gehalten werden. Wir haben in unsere Empfehlungen neben den "echten" Straußenwirtschaften auch solche aufgeführt, die über eine Gaststättenkonzession verfügen und deshalb sich z.B. Gutsschänke oder ähnlich bezeichnen müssen,
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